Verkehr/Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten/Schadensersatz/Haftplicht

Ansprüche nach Unfall, Dr. Henning Hartmann berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann, Anwalt aus Oranienburg, berät zu dem Thema der Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.

„Versicherungen kürzen nach einem Unfallereignis sehr häufig die Ansprüche des Geschädigten. Wenn der Geschädigte ein Sachverständigen Gutachten vorlegt kann er grundsätzlich darauf bestehen, das der gesamte Betrag, der in diesem Gutachten erscheint, an ihn ausgezahlt wird, undzwar unabhängig davon, ob er tatsächlich reparieren lässt.
Wenn die Versicherung nun kürzt, auf Grundlage eines Alternativ-Gutachtens, so ist dies in aller Regel unzulässig. Wenn auf eine alternative Reparaturmöglichkeit verwiesen wird, dann ist das insbesondere dann unzulässig, wenn der Reparaturbetrieb einen sogenannten Versicherungstarif anbietet, oder auch wenn das Fahrzeug zuvor in einer Fachwerksatt gewartet worden war, oder wenn das Fahrzeug ein bestimmtes Lebensalter noch nicht erreicht hat, oder wenn der Alternativ-Betrieb mehr als 20 km entfernt ist. Im Ergebnis kann die Versicherung in aller Regel nicht den Anspruch des Geschädigten aus dem Gutachten kürzen. Sie sollten auf eine vollständige Zahlung bestehen.“

Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de oder unter Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)



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von Herrn Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann - Verkehrsrecht-Strafrecht