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"Damokles-Schwert" Elternunterhalt

Die Problematik des Elternunterhalts ist aktuell in aller Munde, nicht zuletzt aufgrund des Anfang des Jahres durch die Medien gegangenen Urteils, bei dem ein fast 30jähriger Kontaktabbruch zwischen Vater und Sohn zu Zeiten der Volljährigkeit nicht zur Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt führte.

Lassen Sie sich von der „Panik“ um das drohende Damokles Schwert „Elternunterhalt“ nicht anstecken.

Zunächst gilt im Elternunterhalt der Grundsatz: keine nachhaltige Verschlechterung des Lebensniveaus durch die Inanspruchnahme.

Das bedeutet für Sie als Unterhaltspflichtigen im Wesentlichen:

- Ihre selbst bewohnte Immobilie ist Ausdruck der Lebensstandardgarantie und damit unverwertbar.

- Der Wert Ihrer selbstgenutzten Immobilie bleibt auch bei der Bemessung Ihres Altersvorsorgevermögens grundsätzlich unberücksichtigt, was die Sozialämter gerne mal übersehen.

- Sie haben ein Recht auf ein ausreichendes Altersvorsorgevermögen.

- 5% Ihres sozialversicherungspflichtigen & 25% Ihres nicht sozialversicherungspflichtigen Jahresbruttoeinkommens dürfen Sie auch nach Inanspruchnahme weiterhin wie gehabt bis zur Regelaltersgrenze monatlich neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich sparen, ohne dass es für den Elternunterhalt einzusetzen ist.

- Darüber hinaus steht Ihnen als Unterhaltspflichtiger natürlich auch ein Notgroschen für unvorhersehbare Ereignisse zur Verfügung. Nach der Kaufmannsregel mindestens Ihr 3faches Monatsnettoeinkommen.

- Elternunterhalt ist nachranging, das heißt, dass Ihre anderweitigen Unterhaltsverpflichtungen, wie Kindes- und Ausbildungsunterhalt und der Ehegattenunterhalt vorgehen.

- Sie müssen auch keine Investitionspläne zurückstellen, selbst wenn der Bedarf absehbar ist.

- Sie dürfen auch Ihren Hobbies weiter nachgehen, soweit es kein Luxus ist.

Niemand muss sich auf eine drohende Inanspruchnahme auf Elternunterhalt vorab einstellen und besonders sparsam leben.

Wer aufgrund seiner Einkommens-und Vermögensverhältnisse befürchtet in Anspruch genommen zu werden, weil er über die sich zyklisch veränderbaren Selbstbehalte liegt, dem empfehle ich sich rechtlich beraten zu lassen.

Eine vorsorgende Vermögensgestaltung kann den Zugriff auf Ihr Vermögen minimieren, ggfs. verhindern.

Es gibt Möglichkeiten Ihr Vermögen zu schützen – das gilt sowohl vorsorglich als auch für den Fall, dass Sie bereits zur Auskunft aufgefordert wurden. Gerade, wenn Sie der gelbe Brief des Sozialamtes erreicht hat, indem Sie zur Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgefordert wurden, sollten Sie eine rechtliche Beratung wahrnehmen um z.B. nicht Auskünfte zu erteilen oder Kosten tragen zu müssen, die nicht erforderlich sind.

Häufig übernehmen die Rechtschutzversicherungen in Sachen Elternunterhalt sogar die Kosten einer Erstberatung.

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Leserbewertungen

Seit dem 01.01.2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt verpflichtet. (06/07/2020 07:27)
Sehr informativ, vielen Dank, hilt mir sehr, danke für die Ergänzung. (11/07/2020 01:56)

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